Umwandlungsteuergesetz
BFH zur Wertaufholungsverpflichtung nach Einbringung von Betriebsvermögen
BFH, Urteil I R 49/15 vom 08.11.2016
Leitsatz
Eine gewinnerhöhende Wertaufholung ist auch dann vorzunehmen, wenn nach einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung von GmbH-Anteilen diese später wieder werthaltig werden, weil der GmbH durch einen begünstigten Einbringungsvorgang (§ 20 UmwStG 1995) neues Betriebsvermögen zugeführt wird.
Quelle: BFH
