Umsatzsteuer
BFH: Umsatzsteuerrechtliche Organschaft in der Insolvenz
BFH, Urteil V R 14/16 vom 15.12.2016
Leitsatz
- Mit der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Organträgers endet die Organschaft.
- Unabhängig von den Verhältnissen beim Organträger endet die Organschaft jedenfalls mit der Insolvenzeröffnung bei der Organgesellschaft.
- Die Bestellung eines Sachwalters im Rahmen der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO in den Insolvenzverfahren des bisherigen Organträgers und der bisherigen Organgesellschaft ändert hieran nichts.
Quelle: BFH
